
FAQ
Wie kann ich einen Antrag an die Hans-Rosenthal-Stiftung senden?
Sie können uns zunächst ihre Situation kurz schriftlich schildern. Daraufhin erhalten Sie unsere Unterlagen, wenn der Zuwendungszweck unseren Vergaberichtlinien und satzungsbedingten Kriterien entspricht. Bitte senden Sie dann die Unterlagen möglichst komplett inkl. unseres Fragebogens und Datenschutz, Kostenvoranschlag, Nachweis von Bezügen etc. per Mail als Pdf oder per Post. Erst dann kann nach einer Prüfung unsererseits über eine Zuwendung abschließend entschieden werden.
Werden Anträge aus aller Welt unterstützt?
Die Hans-Rosenthal-Stiftung ist gemäß ihrer Satzung auf die Unterstützung von Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgerichtet.
Diese geografische Begrenzung hat ihren Ursprung in der Geschichte der Stiftung: Sie geht auf die Fernsehsendung „Dalli Dalli“ zurück, in deren Rahmen ursprünglich Hilfsaktionen durchgeführt wurden. Das Sendegebiet dieser Sendung umfasste genau diese drei Länder, und entsprechend wurde auch die Stiftungstätigkeit auf diesen Raum festgelegt.
Diese geografische Begrenzung hat ihren Ursprung in der Geschichte der Stiftung: Sie geht auf die Fernsehsendung „Dalli Dalli“ zurück, in deren Rahmen ursprünglich Hilfsaktionen durchgeführt wurden. Das Sendegebiet dieser Sendung umfasste genau diese drei Länder, und entsprechend wurde auch die Stiftungstätigkeit auf diesen Raum festgelegt.
Kann ich mehrfach Zuwendungen erhalten?
Nein. Wir können nur eine einmalige Hilfe leisten.
Kann ich mich bei größeren notwendigen Anschaffungen gleichzeitig an mehrere Stiftungen wenden?
Ja. Es ist sogar empfehlenswert und notwendig. Geben Sie diese Informationen auch bei Ihrer Antragsstellung an.
Welche Stiftungen gibt es noch?
https://www.dzi.de/spendenberatung/spenden-siegel/liste-aller-spenden-siegel-organisationen-a-z/
oder
https://www.stiftungen.org/stiftungen/zahlen-und-daten/liste-der-groessten-stiftungen.html
Oder Sie fragen in einer Beratungsstelle nach.
oder
https://www.stiftungen.org/stiftungen/zahlen-und-daten/liste-der-groessten-stiftungen.html
Oder Sie fragen in einer Beratungsstelle nach.
Werden auch Organisationen und Vereine unterstützt?
Nein. Wir setzen die Tätigkeit im Sinne der Aktion „Dalli-Dalli-hilft“ fort, die Hans Rosenthal seinerzeit in der ZDF-Sendung „Dalli-Dalli“ ins Leben rief und unterstützen – wie dort schon praktiziert – vorwiegend Familien, die durch unvorhersehbare Umstände in eine soziale Notlage geraten sind. Gemäß unserer Satzung können wir keine Vereinigungen, Institutionen, andere Vereine o. ä. unterstützen. Unsere Unterstützungsmittel sind an Einzelschicksale gebunden.
Gibt es finanzielle Unter- und Obergrenzen für Unterstützungen?
Ja, unsere Unterstützungszuwendungen liegen zwischen 500 und 20.000 Euro.
Kann ich eine Unterstützungsanfrage für die Übernahme von Schulden oder Darlehen stellen?
Nein. Wenn Sie bereits unbezahlte Rechnungen haben, können wir diese nicht übernehmen.
Warum muss ein Sozialbericht eingereicht werden?
Ein Sozialbericht von einer Beratungsstelle (Diakonie, Caritas etc.) dient zur Bestätigung Ihrer aktuellen Notsituation. Meist ist die Beratung für Sie bei einer Organisation grundsätzlich hilfreich, um auch umfassende Informationen über staatliche/gesetzliche Förderungen zu erhalten. Diese müssen auch beantragt werden, bevor Sie sich an uns wenden.