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Unterstützungen

 

Frau A. leidet seit ihrer Geburt an einer Spastik mit Gehbehinderung. Vor etwa vier Jahren wurde zusätzlich ein Hydrocephalus diagnostiziert, bei dem sich übermäßig viel Liquor (Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit) im Schädelinneren ansammelt.
 
Zudem liegt eine Dandy-Walker-Malformation vor, eine angeborene Erkrankung des zentralen Nervensystems. Infolge der Erkrankungen hat sich insbesondere die linksseitige Muskulatur stark zurückgebildet, sodass Frau A. in ihrer Beweglichkeit inzwischen erheblich eingeschränkt ist.
Sie ist dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen, mit dem sie sich innerhalb ihrer Wohnung selbstständig fortbewegen kann. Das Überwinden der lediglich 10 cm hohen Stufe zwischen Küche und Esszimmer ist ihr jedoch ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich. Der Einbau einer Rampe konnte aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht realisiert werden.
 
Frau A. bezieht ausschließlich eine monatliche Erwerbsminderungsrente und verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel. Die Kosten für die erforderliche bauliche Anpassungsmaßnahme wurden daher von uns übernommen.

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