Helfen

 

 

Wie wir helfen

 

 

Die Hans-Rosenthal-Stiftung ist ein vom Finanzamt als mildtätig anerkannter Verein.
Darüber hinaus wurde 2004 der Hans-Rosenthal-Stiftung aufgrund der transparenten
Mittelverwendung, sachlicher Information sowie angemessener Verwaltungsausgaben
das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) zuerkannt.

Sie unterstützt Menschen die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder bei denen eine wirtschaftliche
Notlage besteht und finanziert sich aus Spenden, Nachlässen und Veranstaltungen bzw.
Erlösen daraus.

 

 

 

 

Wann, Wo und wem wir helfen

 

  • Die Hans-Rosenthal-Stiftung fördert unschuldig in Not geratenen Menschen – einmalig – und nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz lebend.
  • Die Bedürftigkeit der Personen muss mittels Kopien von Originalbelegen und Sozialberichten anerkannter Organisationen oder Ämter nachgewiesen sein.
  • Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften vernünftig eingesetzt werden. Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen.
  • Die Hans-Rosenthal-Stiftung kann keine Schulden übernehmen und keine Darlehen gewähren.
  • Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber anbietet, müssen vor einer Zuwendung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, so dass sich der gewünschte Erfolg einstellen kann.
  • Die einmalige Zuwendung muss zweckgebunden eingesetzt werden. Unsere Zuwendungen werden direkt an die Unternehmen der entsprechenden Anschaffung/Dienstleistung bezahlt – nicht an den Antragsteller selbst!
  • Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

 

 

Wir verwenden Spendengelder, deshalb müssen wir Anträge auf ihre Berechtigung hin prüfen.

 

 

 

 

 

Unterstützungen

Bild 1

Frau A. wird seit längerem von der Sozialberatungsstelle zu Unterstützung und Teilhabe beraten. Sie hat Multiple Sklerose, die ihre Gehfähigkeit stark einschränkt, sowie seit 2 Jahren eine Kehlkopfkrebserkrankung.
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Bild 2

Frau B. ist auf einen Rollstuhl angewiesen und lebt im zweiten Stock neben ihrer Familie in einer Mietwohnung. Ein Umzug ist aus finanziellen und familiären Gründen nicht möglich.
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Bild 3

C. ist ein 13-jähriges Mädchen mit der Diagnose FASD (Störungen des fetalen Alkoholspektrums sind eine Gruppe von Erkrankungen, die bei einer Person auftreten können, die während der Schwangerschaft Alkohol ausgesetzt ist).
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Dankschreiben

 

„Ganz herzlichen Dank!!!! Sie sind spitze 🙂

Ich kann Ihnen gar nicht sagen, welchen Aufwind mir das gerade gibt.

Herzliche Grüße“

„Ihre Spende ist für mich weit mehr als nur finanzielle Unterstützung. Dank Ihrer Hilfe konnte ich in meiner Wohnung bleiben, und der Treppenplattformlift erleichtert meinen Alltag sehr. Ich bin Ihnen von Herzen dankbar, dass ich durch Ihre Unterstützung wieder ins Freie gelangen kann. Vielen Dank für Ihre großartige Hilfe.“

„Hallo liebe Rosenthal-Stiftung! Herzlichen Dank für Ihre Spende. Dank Ihrer Unterstützung kann ich die Kühlkappentherapie durchführen und habe bisher fast mein gesamtes Haar trotz Chemotherapie behalten – das bedeutet mir sehr viel. Auch verbinde ich mit Herrn Rosenthal schöne Kindheitserinnerungen – Dalli Dalli“

„Sehr geehrte und wunderbare Stiftung!
Nun habe ich den Seniorenscooter vor meiner Türe stehen!
Ich danke Ihnen nochmals sooooo sehr! Jetzt geht’s endlich wieder looos…. Ich schicke bald Fotos von meiner 1. Fahrt.
Liebe 💖 Grüße“

„Ihre Großzügigkeit hat mich tief bewegt. Ihre Spende ist für mich weit mehr als eine finanzielle Unterstützung – sie ist ein starkes Zeichen von Menschlichkeit und Mitgefühl.
In einer schwierigen Zeit ermöglichen Sie mir nicht nur die dringend notwendige Autoreparatur, sondern schenken mir auch neue Zuversicht. Dank Ihrer Hilfe kann ich wieder zuverlässig Arzttermine wahrnehmen und frische Lebensmittel einkaufen – Dinge, die für mich ein großes Stück Lebensqualität bedeuten.“

„Ich möchte mich von Herzen für Ihre positive Entscheidung und die Unterstützung durch die Hans-Rosenthal-Stiftung bedanken.
Ihre Hilfe bedeutet mir in meiner aktuellen Situation sehr viel und gibt mir die Möglichkeit, die notwendige stationäre Therapie wahrzunehmen.
Ich weiß diese Unterstützung wirklich sehr zu schätzen.“

 

 

 

 

FAQ

 

Wie kann ich einen Antrag an die Hans-Rosenthal-Stiftung senden?
Sie können uns zunächst ihre Situation kurz schriftlich schildern. Daraufhin erhalten Sie unsere Unterlagen, wenn der Zuwendungszweck unseren Vergaberichtlinien und satzungsbedingten Kriterien entspricht. Bitte senden Sie dann die Unterlagen möglichst komplett inkl. unseres Fragebogens und Datenschutz, Kostenvoranschlag, Nachweis von Bezügen etc. per Mail als Pdf oder per Post. Erst dann kann nach einer Prüfung unsererseits über eine Zuwendung abschließend entschieden werden.
Werden Anträge aus aller Welt unterstützt?
Die Hans-Rosenthal-Stiftung ist gemäß ihrer Satzung auf die Unterstützung von Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgerichtet.
Diese geografische Begrenzung hat ihren Ursprung in der Geschichte der Stiftung: Sie geht auf die Fernsehsendung „Dalli Dalli“ zurück, in deren Rahmen ursprünglich Hilfsaktionen durchgeführt wurden. Das Sendegebiet dieser Sendung umfasste genau diese drei Länder, und entsprechend wurde auch die Stiftungstätigkeit auf diesen Raum festgelegt.
Kann ich mehrfach Zuwendungen erhalten?
Nein. Wir können nur eine einmalige Hilfe leisten.
Kann ich mich bei größeren notwendigen Anschaffungen gleichzeitig an mehrere Stiftungen wenden?
Ja. Es ist sogar empfehlenswert und notwendig. Geben Sie diese Informationen auch bei Ihrer Antragsstellung an.
Werden auch Organisationen und Vereine unterstützt?
Nein. Wir setzen die Tätigkeit im Sinne der Aktion „Dalli-Dalli-hilft“ fort, die Hans Rosenthal seinerzeit in der ZDF-Sendung „Dalli-Dalli“ ins Leben rief und unterstützen – wie dort schon praktiziert – vorwiegend Familien, die durch unvorhersehbare Umstände in eine soziale Notlage geraten sind. Gemäß unserer Satzung können wir keine Vereinigungen, Institutionen, andere Vereine o. ä. unterstützen. Unsere Unterstützungsmittel sind an Einzelschicksale gebunden.
Gibt es finanzielle Unter- und Obergrenzen für Unterstützungen?
Ja, unsere Unterstützungszuwendungen liegen zwischen 500 und 20.000 Euro.
Kann ich eine Unterstützungsanfrage für die Übernahme von Schulden oder Darlehen stellen?
Nein. Wenn Sie bereits unbezahlte Rechnungen haben, können wir diese nicht übernehmen.
Warum muss ein Sozialbericht eingereicht werden?
Ein Sozialbericht von einer Beratungsstelle (Diakonie, Caritas etc.) dient zur Bestätigung Ihrer aktuellen Notsituation. Meist ist die Beratung für Sie bei einer Organisation grundsätzlich hilfreich, um auch umfassende Informationen über staatliche/gesetzliche Förderungen zu erhalten. Diese müssen auch beantragt werden, bevor Sie sich an uns wenden.