Wie wir helfen

Wann, wo und wem wir helfen

  • Die Hans-Rosenthal-Stiftung fördert unschuldig in Not geratenen Menschen – einmalig – und nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz lebend.
  • Die Bedürftigkeit der Personen muss mittels Kopien von Originalbelegen und Sozialberichten anerkannter Organisationen oder Ämter nachgewiesen sein und die akute Notlage muss ausführlich dargestellt werden.
  • Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften vernünftig eingesetzt werden. Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen.
  • Die Hans-Rosenthal-Stiftung kann keine Schulden übernehmen und keine Darlehen gewähren.
  • Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber anbietet, müssen vor einer Zuwendung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, so dass sich der gewünschte Erfolg einstellen kann.
  • Die einmalige Zuwendung muss zweckgebunden eingesetzt werden, entsprechende Nachweise (Belege, Rechnungen) sind zu erbringen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
  • Wir verwenden Spendengelder, deshalb müssen wir Anträge auf ihre Berechtigung hin prüfen.