Wann, wo und wem wir helfen
Die Hans-Rosenthal-Stiftung fördert unschuldig in Not geratenen Menschen – einmalig – und nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz lebend.
Die Bedürftigkeit der Personen muss mittels Kopien von Originalbelegen und Sozialberichten anerkannter Organisationen oder Ämter nachgewiesen sein und die akute Notlage muss ausführlich dargestellt werden.
Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften vernünftig eingesetzt werden. Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen.
Die Hans-Rosenthal-Stiftung kann keine Schulden übernehmen und keine Darlehen gewähren.
Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber anbietet, müssen vor einer Zuwendung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, so dass sich der gewünschte Erfolg einstellen kann.
Die einmalige Zuwendung muss zweckgebunden eingesetzt werden, entsprechende Nachweise (Belege, Rechnungen) sind zu erbringen.
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Wir verwenden Spendengelder, deshalb müssen wir Anträge auf ihre Berechtigung hin prüfen.