Testament und Erbschaft

Testament

Durch eine Testamentsspende hat Ihr Engagement über Ihr eigenes Leben hinaus Bestand.
In Ihrem Testament können Sie den Verein Hans-Rosenthal-Stiftung–schnelle Hilfe in akuter Not-e. V. zum Erben oder Miterben bestimmen. So kann Ihr letzter Wille vielen Menschen in akuter Not neue Hoffnung geben.
Da die Hans-Rosenthal-Stiftung–schnelle Hilfe in akuter Not-e. V. als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit ist, kommt ein Testament zu unseren Gunsten ohne steuerliche Abzüge unserer Arbeit zugute.

Vermächtnis

Statt den Verein selbst als Erben einzusetzen, können Sie auch ein Vermächtnis in Ihr Testament aufnehmen, das Ihre Erben verpflichtet, bestimmte Geldbeträge oder Sachwerte der Hans-Rosenthal-Stiftung–schnelle Hilfe in akuter Not-e. V. zuzuwenden. Auch diese Art der Zuwendung führt zu einer Verminderung der Erbschaftssteuer.

Erbschaft

Sollten Sie selbst als Erbe bedacht worden sein, können Sie dieses Erbe oder einen Teil dieses Erbes unserem Verein zuwenden und so die Erbschaftssteuer entsprechend verringern.

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Online Spende
Bequem von Zuhause aus:
Spenden per Online-Formular

 
Sie füllen unser Spendenformular aus, wir senden Ihnen daraufhin ein Schreiben zu, in dem Sie Ihre Mandatsreferenznummer und die Höhe des einzuziehenden Betrags finden.
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SEPA-Basis-Lastschriftmandat per Post
(früher Einzugsermächtigung)

 
Sie laden unser Formular herunter, drucken es aus und senden es uns per Post zu.
Die Mandatsreferenznummer teilen wir Ihnen nach Eingang des Lastschriftmandats mit.

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Überweisungsträger
Fordern Sie mit unserem Formular einen Überweisungsträger an.
Wir senden Ihnen zu diesen per Post zu, Sie reichen den ausgefüllten Vordruck bei Ihrer Bank ein.
Per Banküberweisung
 
Überweisen Sie Ihre Spende ganz konventionell oder per Online-Banking auf unser Konto.
 
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
BLZ 100 708 48
Spendenkonto 15 04 20 800
IBAN: DE28100708480150420800
BIC (SWIFT) DEUTDEDB110